Infos

Um einen Teil der Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse nach dem
Wahlarztprinzip rückerstattet zu bekommen, benötigen Sie eine chefärztlich
bewilligte Verordnung für Physiotherapie von Ihrem praktischen Arzt oder Facharzt.

 

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Nach Beendigung der Therapie bekommen Sie von mir eine Honorarnote,
die Sie gemeinsam mit dem bewilligten Verordnungsschein (beides im Original)
zwecks Teil-Rückerstattung an Ihre Krankenkasse schicken können.